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Blog - Aktuelle Neuigkeiten

EKHN2030 – Der Zukunftsprozess der EKHN

7. Juni 2022/in Allgemein

ERHEBLICHE VERÄNDERUNGEN IN UNSERER KIRCHE

BESCHLUSS

Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat als höchstes Gremium unserer Kirche bei ihrer digitalen Tagung am Samstag (12. März 2022) die Schaffung sogenannter Nachbarschaftsräume beschlossen. Das zielt darauf, die Zusammenarbeit der Gemeinden vor Ort zu intensivieren. Die neue Regelung ist ein wesentlicher Teil des vor zwei Jahren begonnen Reformprozesses „ekhn2030“. Sie gilt als eine der größten Reformen in der kirchengemeindlichen Arbeit in Hessen und Nassau.

AUSGANGSLAGE

Grund für die Reform ist die Prognose, dass bis zum Jahr 2030 mit einem Mitgliederrückgang um rund 20 Prozent zu rechnen sei. Die Kirchensteuereinnahmen werden sich voraussichtlich real um ca. 140 Millionen Euro verringern. Die Anzahl der Pfarrstellen wird deshalb um etwa ein Drittel zurückgefahren und die Bauunterhaltungslast muss deutlich reduziert werden.

ARBEIT WIRD STÄRKER IN TEAMS ORGANISIERT

Daher soll die Arbeit der hauptamtlich Beschäftigten, wie Pfarrerinnen und Pfarrer, Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker sowie Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen, neu organisiert werden. Sie sollen stärker in regionalen Teams arbeiten.

REDUZIERUNG DES GEBÄUDEBESTANDES IN DER REGION

Die Regelung sieht auch eine gemeinsame Nutzung von Gebäuden und die Neuorganisation der Verwaltungsarbeit vor, das meint die regionale Zusammenlegung von Gemeindebüros. Die Fach- und Profilstellen für Bildung, Ökumene, Gesellschaftliche Verantwortung, Öffentlichkeitsarbeit und Seelsorge werden nach dem Willen der Synode weiterhin dekanatsweit die kirchliche Arbeit inhaltlich profilieren.

UMSETZUNG IN GEMEINDEN IN ZWEI SCHRITTENBIS ENDE 2023 UND BIS ENDE 2027

Das Modell geht derzeit von etwa 3000 bis 6000 Gemeindegliedern als Orientierungsgröße für einen Nachbarschaftsraum aus. Die neuen Zuschnitte auf Dekanatsebene sollen bereits Ende 2023 feststehen. Die Kirchengemeinden sollen spätestens Ende 2027 in den Nachbarschaftsräumen zusammenarbeiten. In dem „Kirchengesetz zur Änderung des Regionalgesetzes zur Einführung von Nachbarschaftsräumen“ heißt es, dass die Kirchengemeinden „bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit anderen Kirchengemeinden“ zusammenarbeiten sollen. Sie sollen prüfen, „welche Form der regionalen Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse am besten geeignet ist, zur Erfüllung ihrer Aufgaben beizutragen.“

DISKUSSION …

Als die Pläne für diese einschneidende Kirchenreform vor Jahresfrist am 11. Mai 2021 bei einem Studientag in Mainz durch OberkirchenräFn Dr. Melanie Beiner vorgestellt wurden, zeigte sich in den anschließenden Diskussionsrunden ein großes Spannungsfeld: Menschen sahen, dass sie in vielen Le-
bensbereichen flexibler werden und sich weiträumiger orientieren müssen – jedoch wünschen sie sich auch Bindung und persönliche Ansprache. Daher bestand damals schon die Befürchtung, dass die angedachten Nachbarschaftsräume auf Kosten der Nähe zu den Gemeindemitgliedern gehen werde.

… UND KRITIK

Große Kritik gab es an dem Vorhaben, große Teile der gemeindlichen Versammlungsflächen einzusparen, denn es braucht Räume, in denen die Menschen zusammenkommen und Kirche wirken kann. Die Teilnehmenden betonten auch, dass vieles von dem, was im ekhn2030-Papier Vision ist, in der
Stadt Mainz bereits gelebt werde …

EKHN2030 UND BREITSCHEID-MEDENBACH

Im unmiEelbaren Nahbereich zu Breitscheid und Medenbach liegen die Orte Schönbach, Erdbach, Uckersdorf, Gusternhain und Langenaubach. Uckersdorf und Amdorf haben sich schon früh nach Burg und Herborn orienFert. Sie bilden einen NachbarschaAsraum, der eine miElere bis große Größe darstellt. Langenaubach orienFert sich Richtung Haiger. Schönbach und Erdbach haben sich an einen Halbmond im Westen von Herborn, also an die Orte Hörbach, Merkenbach, Fleisbach und Sinn, angeschlossen.

Dorthin tendiert inzwischen auch der Kirchenvorstand von Breitscheid-Medenbach und hat am 2. März Gespräche erst mit dem KV Schönbach und am 12. Mai dann in einer Konferenz mit Vertreterinnen und Vertretern der übrigen Gemeinden dieses Raumes geführt.

Eine ursprüngliche Zuordnung zu Driedorf, Nenderoth und Beilstein (Gespräche dorthin gab es zuletzt noch am 3. Januar und am 30. März) hatte in den bereits begonnenen Verhandlungen zur Kooperation sehr unterschiedliche Lebensmittelpunkte offenbart und hätte auch Arbeit über beträchtliche Distanzen entlang des Westerwaldes bedeutet.

Der Kirchenvorstand bittet die Gemeindemitglieder, sich für diese umwälzende Reform-Entwicklung zu interessieren, Fragen an uns zu stellen, eigene Ideen einzubringen und, ganz wichFg, zu beten und im eigenen Umfeld darum zu ringen, dass sich der prognostiFzierte Trend eines Rückgangs der Kirchenmitgliedschaft um 20 Prozent nicht bewahrheitet.

Wir werden Sie im Gemeindebrief und bei der Gemeindeversammlung unterrichtet halten.

Pfarrer Friedrich-Wilhelm Bieneck

Schlagworte: ekhn2030
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